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+49 69 94321480 deal@leeaf-bauelemente.com
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich — ausschließlich Geschäftskunden

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der leeaf Bauelemente UG (haftungsbeschränkt). Wir liefern ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Sie gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Unsere Rolle — Händler, nicht Hersteller

leeaf Bauelemente ist Importeur und Großhändler. Wir fertigen nicht selbst: Die gelieferten Fenster, Türen, Rollläden, Garagentore und Sonnenschutzelemente werden von Partnerwerken in Europa produziert. Wir kaufen ab Werk, bündeln die Bestellung, liefern aus und betreuen Sie als Fachpartner. Produkteigenschaften, Leistungserklärungen und Werksgarantien richten sich nach den Angaben des jeweiligen Herstellers; diese geben wir vollständig an Sie weiter.

3. Angebote & Preise

Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig und beziehen sich auf das jeweils beschriebene Vorhaben. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Händlerkonditionen gelten je Vereinbarung und sind nicht auf Dritte übertragbar. Maßgeblich ist stets die von uns erteilte Auftragsbestätigung.

4. Maße, Lieferzeit & Liefertermin

Grundlage der Fertigung sind die vom Besteller übermittelten Maße. Der Besteller ist für die Richtigkeit dieser Maße verantwortlich; Maßfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die Lieferzeit nennen wir im Angebot und bestätigen sie in der Auftragsbestätigung. Verzögert sich ein Termin im Werk, informieren wir Sie unverzüglich und nennen den neuen Termin. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für Sie zumutbar sind.

5. Versand, Abholung & Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt bundesweit an die vom Besteller genannte Anschrift; die Frachtregelung ergibt sich aus dem Angebot. Der Besteller stellt sicher, dass die Anlieferstelle erreichbar ist und das Abladen möglich ist. Abholung ist an unserem Standort Frankfurt am Main möglich und vorher abzustimmen. Die Gefahr geht bei Übergabe an den Besteller oder den von ihm beauftragten Frachtführer über.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber ab.

7. Zahlung

Rechnungen sind zu den im Angebot genannten Bedingungen ohne Abzug fällig. Bei erstmaliger Zusammenarbeit sowie bei größeren Aufträgen können wir Vorkasse, Anzahlung oder Teilzahlungen nach Fertigungsfortschritt vereinbaren. Ein Zahlungsziel setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

8. Prüfpflicht, Mängel & Reklamation

Der Besteller hat die Ware bei Anlieferung auf Transportschäden, Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen. Transportschäden sind auf dem Frachtpapier zu vermerken und uns unverzüglich zu melden — ohne diesen Vermerk kann der Frachtführer nicht in Anspruch genommen werden. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen (§ 377 HGB). Berechtigte Mängel beheben wir durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; wir melden uns nach Eingang der Anzeige mit dem weiteren Ablauf.

9. Gewährleistung & Garantie

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Lieferungen an Unternehmer zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten. Darüber hinaus gelten die Hersteller- und Werksgarantien des jeweiligen Produzenten; die Garantiebedingungen legen wir auf Anfrage vor. Für Schäden aus unsachgemäßem Einbau, fehlerhaftem Aufmaß oder eigenmächtiger Veränderung haften wir nicht.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz unserer Gesellschaft. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Großhandel für Fenster, Türen, Rollläden und Tore. Wir importieren direkt ab Partnerwerk in Europa und liefern bundesweit — ausschließlich an Betriebe, Bauunternehmen und den Fachhandel.

Fenster · Türen · Rollläden · Tore

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Kontakt

leeaf Bauelemente UG (haftungsbeschränkt) Lager, Vertrieb & Warenausgabe Borsigallee 45 60388 Frankfurt am Main (Bergen-Enkheim) Registersitz Goethestraße 42 64347 Griesheim +49 69 94321480 deal@leeaf-bauelemente.com Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr · Sa 09:00–14:00 Uhr

Belieferung nur an Gewerbe — kein Verkauf an Endkunden.

Sitz: Goethestraße 42, 64347 Griesheim · Amtsgericht Darmstadt, HRB 105191 · Geschäftsführer: Zeljko Sovric · USt-IdNr.: DE115734050

© 2023–2026 leeaf Bauelemente UG (haftungsbeschränkt). Alle Rechte vorbehalten.

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